Definition und Bedeutung
Die Ausladung ist die horizontale Distanz vom Mastmittelpunkt eines Krans bis zur Hakenmitte des Auslegers. Sie definiert die maximale horizontale Reichweite und damit den Arbeitsradius des Krans. Die Ausladung wird in Metern gemessen und ist ein kritischer Parameter für die Einsatzplanung und Sicherheit.
Bemessung und Kennwerte
Die Ausladung wird ab Mastmittelpunkt gemessen, da dieser Punkt die geometrische Bezugslinie für alle Reichweitenangaben darstellt. Typische Ausladungen bei modernen Turmkranen liegen zwischen 35 m und 65 m, bei großen Ausführungen bis 80 m. Die erreichbare Ausladung ist abhängig vom Auslegersystem: Bei Laufkatzen-Auslegern (auch Trolley-Ausleger genannt) kann die Ausladung während des Betriebs stufenlos verstellt werden. Bei Starrauslegern bleibt sie konstant.
Die tatsächlich nutzbare Ausladung wird durch die zulässige Stützlastverteilung und die Mastverankerung begrenzt. Damit Turmkrane standsicher bleiben, sinkt die maximal hebbare Last mit zunehmender Ausladung. Diese Abhängigkeit ist in den Lastentafeln des Herstellers dokumentiert.
Unterscheidung zur Hubhöhe
Die Ausladung ist klar von der Hubhöhe zu trennen. Während die Ausladung die horizontale Reichweite beschreibt, beziffert die Hubhöhe die maximale vertikale Hebeleistung (üblicherweise 40 m bis 100 m bei Turmkranen). Beide Parameter müssen gemeinsam betrachtet werden, um den Arbeitsbereich eines Krans für eine Baustelle zu dimensionieren.
Planungspraxis
Bei der Standortwahl für einen Kran ist die Ausladung entscheidend. Sie muss ausreichen, um alle Arbeitsplätze auf der Baustelle zu erreichen. Zugleich müssen Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Stromleitungen und Nachbargrundstücken eingehalten werden. Die Baugewerbeversicherungen und Bauordnungen (z. B. nach Musterbauordnung MBO) schreiben Mindestabstände vor — üblicherweise 5 m zu elektrischen Freileitungen.
Die Ausladung bestimmt auch die erforderliche Kranstellfläche. Größere Ausladungen erfordern stabilere Untergrund- und Fundamentverhältnisse, da die Stützlasten exponentiell ansteigen. Vor dem Krantransport und der Montage muss geprüft werden, ob der geplante Standort diese Lasten aufnehmen kann.
Dokumentation und Abnahme
Die gewählte Ausladung muss in der Kranplanung klar definiert und in den Betriebsanweisungen dokumentiert sein. Bei der Abnahme durch Sachverständige wird die Ausladung vermessen und mit den Herstellervorgaben abgeglichen. Jede Veränderung der Ausladung nach Aufstellung des Krans (z. B. durch nachträgliche Auslegerverkabelung oder Zusatzlasten) erfordert eine Neubewertung und gegebenenfalls eine Nachuntersuchung.