Fahrbare Krane und ortsveränderliche Krane, bei denen die Last an einem Ausleger hängt, müssen für ihre kraftbetriebenen Hub-, Auslegereinzieh- und Katzfahrwerke Einrichtungen haben, die ein Überschreiten des zulässigen Lastmomentes verhindern. Der Lastmomentbegrenzer (LMB) ist eine Sicherheitseinrichtung, die Kippgefahren ausschließt, indem sie das Lastmoment kontinuierlich überwacht. Arbeitsbewegungen, die eine Verringerung des Lastmomentes bewirken, müssen nach Ansprechen des Lastmomentbegrenzers noch möglich sein. Die Norm EN 13000 konkretisiert die grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie für Mobilkrane und legt fest, welche Sicherheitseinrichtungen Hersteller verbauen müssen.

Funktionsprinzip: Wie der Lastmomentbegrenzer arbeitet

Die Einrichtungen müssen bewirken, dass eine unzulässig schwere Last nicht angehoben werden kann und beim Überschreiten des zulässigen Lastmomentes alle Kranarbeitsbewegungen, die eine Vergrößerung des Lastmomentes bewirken, selbsttätig zum Stillstand gebracht werden. Dazu gehören das Ausziehen (Teleskopieren) oder Senken des Auslegers sowie das Ausfahren der Laufkatze. Wird die Auslegerlänge durch Teleskopieren unter Last verändert, so muss der Lastmomentbegrenzer diese Längenänderung selbsttätig mit erfassen.

Bei Änderung der Auslegerlänge durch Ein- oder Ausbau von Ausleger-Zwischenstücken genügt es, wenn die Umstellung der Lastmomentbegrenzungseinrichtung von Hand vorgenommen werden kann. Es ist zulässig, dass nach dem Ansprechen des Lastmomentbegrenzers Arbeitsbewegungen, die eine Verringerung des Lastmomentes bewirken, erst nach Betätigen eines besonderen Schalters (ohne Selbsthaltung) möglich sind. Dieser Schalter muss sich im Handbereich des Kranführers befinden.

Welche Krane benötigen einen Lastmomentbegrenzer?

Die Pflicht zur Ausstattung mit einem LMB gilt nicht für alle Krantypen. Ausgenommen sind Krane, deren höchstzulässiges Lastmoment nicht mehr als 2 mt beträgt, Konsolkrane, Krane mit Auslegern an hängend angeordneten Katzen, Derrickkrane sowie Krane, bei denen die Summe aller Standmomente mindestens dreimal so groß ist wie die Summe aller Kippmomente. Ortsveränderliche Krane umfassen beispielsweise Turmdrehkrane, Auto- und Mobilkrane.

EN 13000: Die europäische Produktnorm für Mobilkrane

Die Produktsicherheit in Europa wird über verschiedenste Richtlinien geregelt. Die Richtlinie, die Kranhersteller besonders betrifft, ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie legt die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen fest. Ein gesondertes Kapitel für die Gefahren, die aus Hebevorgängen hervorgehen, formuliert die speziellen Anforderungen an alles, was mit Heben zu tun hat. Um diese allgemeinen Anforderungen passend auf die entsprechenden Produkte zu konkretisieren, werden diese in europäischen Produktnormen formuliert. Für Mobilkranhersteller ist das die EN 13000.

Wird eine solche europäische Norm harmonisiert, das heißt offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, wird durch die Anwendung der Norm die Konformitätsvermutung ausgelöst. Das bedeutet: Wird die Produktnorm EN 13000 angewendet, dann können Hersteller davon ausgehen, dass sie die Maschinenrichtlinie und somit das Gesetz erfüllen. Die Erfüllung der Europäischen Richtlinien bestätigen Hersteller mit dem CE-Zeichen auf dem Typschild und der EU-Konformitätserklärung, die der Krandokumentation beigelegt ist.

Entwicklung der Norm: Vom Schlüsselschalter zur Stützbreitenüberwachung

Die EN 13000 wurde erstmals 2004 veröffentlicht. Alle Produkte des Liebherr-Werks Ehingen, also LTM-, LTR-, LTC-, LTF-, LRT-, LR- und LG-Krane, fallen unter diese Produktnorm. Momentan ist die EN 13000:2010+A1:2014 gültig. Die Grundlage dieses Stands wurde 2010 veröffentlicht und seit 2012 umgesetzt.

Mit der Version 2010 wurde unter anderem der Schlüsselschalter der LMB aus der Kabine verbannt. Mit der Änderung 2014 (A1:2014) kam dann beispielsweise die Stützbreitenüberwachung als Warnung hinzu. Sowohl die Maschinenrichtlinie als auch die EN 13000 befinden sich momentan in der Überarbeitung. Mit der Veröffentlichung der neuen Maschinenrichtlinie, die kurzfristig erwartet wird und dann eine Verordnung wird, werden auch neue Anforderungen an Hersteller gestellt.

Aktuelle und künftige Sicherheitsmerkmale

Einige Anforderungen des kommenden Versionsstands sind bei Herstellern bereits umgesetzt, wie zum Beispiel die Gegengewichtserkennung bei den Teleskopkranen, die abschaltende Stützbreitenüberwachung oder die Stützdrucküberwachung. Hersteller wie Liebherr arbeiten aktiv bei der Erstellung der Produktnorm EN 13000 mit. Das zulässige Lastmoment ergibt sich aus den vom Hersteller anzugebenden höchstzulässigen Belastungen bei den jeweiligen Auslegerstellungen.

Sicherheitstechnische Anforderungen an Hub- und Auslegereinziehwerke beinhalten die Ausrüstung mit Rücklaufsicherungen, beispielsweise mit einem unmittelbar am Hydraulikzylinder angebrachten Rückschlagventil in hydraulischen Systemen. Die Forderung nach einem unbeabsichtigten Rücklauf beinhaltet die Vermeidung von Schlaffseil beziehungsweise Schlaffkette.

Für weiterführende Informationen zur Kransteuerung und verwandten Themen siehe auch den Artikel Lastmomentbegrenzung und Überlastschutz bei Mobilkranen: Sensorik, Abschaltlogik und Prüfpflichten sowie die Grundlagen zu Raupenkranen.