Schadstofferkundung und Rückbau bezeichnen das systematische Ermitteln von Schadstoffen in Gebäuden und deren fachgerechte Entfernung vor dem maschinellen Abbruch. Zu den relevanten Stoffen zählen Asbest, PCB (polychlorierte Biphenyle), PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) sowie Schwermetalle wie Blei und Chrom. Das Bundesamt für Umwelt BAFU regelt diese Pflichten in der Vollzugshilfe VVEA im Modul «Bauabfälle», das verbindliche Vorgaben zur Schadstoffermittlung und zur Erstellung eines Entsorgungskonzeptes festlegt.
Im Zentrum stehen Farbanstriche und Korrosionsschutzbeschichtungen, die PCB oder Schwermetalle enthalten können, sowie Kleb- und Abdichtmassen aus Teer mit hohen PAK-Konzentrationen.
Mehr dazuRückbau- und Entsorgungskonzept nach SIA 430: Von der Schadstofferkundung bis zur Wiederverwendung
Asbest
Asbest wurde lange Zeit in Gebäuden verbaut und stellt das prominenteste Schadstoffrisiko dar. Die Vollzugshilfe VVEA regelt die Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle explizit und schreibt eine Schadstoffermittlung vor.
PCB (polychlorierte Biphenyle)
Polychlorierte Biphenyle wurden bis Mitte der Siebzigerjahre als Weichmacher in Fugendichtmassen und Farben eingesetzt. Bei mechanischer Bearbeitung werden PCB-haltige Stäube freigesetzt, unter Wärmeeinfluss können sich zudem Dioxine bilden.
PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
In Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, muss mit teerhaltigen Baustoffen gerechnet werden. Teer enthält hohe Konzentrationen an krebserzeugenden PAK.
Schwermetalle (Blei, Chrom)
Blei findet sich verbreitet in Korrosionsschutzanstrichen auf Stahlkonstruktionen. Im Hochbau wurden bleihaltige Farben wegen ihrer Wetterbeständigkeit und Langlebigkeit auf Holz wie Fensterrahmen und Fensterläden, aber auch auf Putz eingesetzt. Bleihaltige Farben sind in der Schweiz seit 2005 verboten.
Rechtlicher Rahmen
Die Vollzugshilfe VVEA schreibt vor, dass Vollzugsbehörden in den kantonalen und kommunalen Verwaltungen die Ermittlung von Schadstoffen und Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen überwachen. Das Modul Bauabfälle richtet sich in erster Linie an diese Behörden, soll aber auch der Wirtschaft als Grundlage für einen nachhaltigen Umgang mit Bauabfällen dienen.
Bauunternehmer und Abbruchdienstleister müssen vor dem Einsatz von Abbruchzangen oder Pulverisierer ein Entsorgungskonzept erstellen, das auf einer detaillierten Schadstoffermittlung basiert.
Entsorgungspflichten
Nach der Ermittlung muss der Rückbau fachgerecht durchgeführt werden. Schadstoffhaltige Materialien dürfen nicht mit unbelastetem Material vermischt werden. Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) und die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) sowie allfällige kantonale Vorschriften regeln den Transport und die Entsorgung. Die Vollzugshilfe konkretisiert die Verwertungsmöglichkeiten von Aushub- und Ausbruchmaterial sowie mineralischem Rückbaumaterial.
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