In der Schweiz gelten seit dem 1. Januar 2026 verschärfte Emissionskontrollen für nicht straßenzugelassene Baumaschinen mit Dieselmotor. Betroffen sind Bagger, Radlader, Forstmaschinen, Industriefahrzeuge sowie Landwirtschafts- und Militärmaschinen ab einer Leistung von mehr als 18 kW. Diese Geräte müssen nun alle zwei Jahre eine verpflichtende Abgaswartung absolvieren – mit einem neuen Messverfahren, das die bisherige Opazitätsmessung ersetzt.

Was ändert sich konkret bei der Abgasprüfung?

Die zentrale Neuerung liegt im Messverfahren: Statt der Trübung des Abgases wird künftig die Partikelanzahl (PN) direkt gezählt. Der Grenzwert liegt bei 250.000 Partikeln pro Kubikzentimeter (2,5 × 10⁵ #/cm³). Für fabrikneue Maschinen der Abgasstufe V gilt die Partikelmessung ab Januar 2026, für bereits im Einsatz befindliche Geräte derselben Kategorie greift die Pflicht ab 1. Januar 2027 bei der jeweils nächsten fälligen Abgasuntersuchung.

Die Schweizer Luftreinhalte-Verordnung (LRV) definiert die Emissionsgrenzwerte abhängig von Leistung und Baujahr der Maschinen. Grundlage ist die europäische Verordnung (EU) 2016/1628, die in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz verbindlich ist. Sie legt Emissionsgrenzwerte und Typgenehmigungsverfahren für Motoren fest, die in mobile Maschinen und Geräte ohne Straßenzulassung (Non Road Mobile Machinery, NRMM) eingebaut werden.

Warum Partikelzählung statt Opazimetrie?

Die bisherige Opazitätsmessung erfasst lediglich die Trübung des Abgases – ein indirektes Maß für Rußpartikel. Die neue Partikelmessung hingegen zählt die tatsächliche Anzahl ultrafeiner Partikel, die tief in die Lunge eindringen und gesundheitlich besonders kritisch sind. Dieser Methodenwechsel spiegelt den Stand der Forschung wider und stellt sicher, dass Maschinen der Stufe V ihre Dieselpartikelfilter (DPF) auch im Betrieb funktionsfähig halten.

Ab einer Leistung von 19 kW bis 560 kW müssen Stage-V-Maschinen bereits ab Werk mit einem Partikelfilter ausgerüstet sein. Die periodische Abgaswartung stellt sicher, dass dieser Filter nicht defekt oder verstopft ist – und somit keine übermässigen Emissionen während des Betriebs entstehen.

Welche Anforderungen gelten für die Messgeräte?

Für die Partikelmessung dürfen ausschließlich von METAS (dem Eidgenössischen Institut für Metrologie) zugelassene Partikelzähler eingesetzt werden. Die Geräte müssen:

  • Ergebnisse in #/cm³ ausgeben,
  • technologisch für Abgaspartikel geeignet sein,
  • eine offizielle Zulassung durch METAS vorweisen.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat dazu eine Vollzugshilfe mit dem Titel „Abgaswartung von Maschinen und Geräten" veröffentlicht, die Wartungsanforderungen für Verbrennungsmotoren von Maschinen ohne Strassenzulassung ab der Abgasstufe V detailliert beschreibt.

Wie läuft die Abgaswartung in der Praxis ab?

Die verpflichtende Emissionskontrolle umfasst:

  • Emissionsmessung mittels zugelassenem Partikelzähler,
  • Diagnose des Motors und der Abgasreinigungssysteme,
  • gegebenenfalls Reparaturen bei Grenzwertüberschreitungen,
  • Ausstellung eines Zertifikats mit Prüfaufkleber.

Flottenmanager sollten beachten, dass die Kontrolle für Maschinen mit mehr als 18 kW alle zwei Jahre verpflichtend ist. Wer die Fristen versäumt oder überhöhte Emissionen nicht behebt, riskiert Stilllegung der Maschine und Bußgelder.

Welche Maschinengruppen sind betroffen?

Die Verordnung (EU) 2016/1628 kategorisiert mobile Maschinen in verschiedene Gattungen: Baumaschinen, Industrie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenpflege/Hobby, Schiffe, Schiene und Militär. Jede Gattung hat spezifische Leistungsstufen und Emissionsgrenzwerte.

Auf Schweizer Baustellen sind besonders relevant: Hydraulikbagger, Radlader, Dumper, Bulldozer, Verdichtungswalzen, Grader sowie spezialisierte Geräte wie Drehbohrgeräte oder Kaltfräsen. Auch Teleskoplader und kleinere Minibagger fallen in den Geltungsbereich, sofern sie die 18-kW-Schwelle überschreiten.

Hintergrund: Stage V als schärfste Emissionsnorm für Baumaschinen

Die EU-Verordnung 2016/1628 führte die Stage V als bislang strengste Emissionsklasse ein. Sie umfasst erstmals einen Partikelanzahl-Grenzwert und zwingt Hersteller, nahezu alle Maschinen ab 19 kW mit Partikelfiltern auszurüsten. In der Europäischen Union gilt Stage V seit 2019 schrittweise für verschiedene Leistungsklassen; die Schweiz hat die Verordnung übernommen und mit der LRV national umgesetzt.

Die Vorschrift ist eine Inverkehrbringungs-Norm: Nur Motoren, die Stage V erfüllen, dürfen in neuen Maschinen verbaut werden. Die periodische Abgaswartung ergänzt diese Vorgabe, indem sie sicherstellt, dass die Emissionsminderung auch während der gesamten Nutzungsdauer erhalten bleibt.

Was kommt als nächstes?

Mit der flächendeckenden Einführung der Partikelmessung ab 2027 wird sich die Werkstattinfrastruktur in der Schweiz umstellen müssen. Hersteller und Dienstleister bieten zunehmend Schulungen und Zertifizierungen für Wartungstechniker an. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) hat zusammen mit METAS und BAFU ein Erklärvideo veröffentlicht, das Unternehmen bei den notwendigen Schritten zur Einhaltung der Vorschriften unterstützt.

Langfristig dürfte die Stage-V-Messtechnik auch die Entwicklung alternativer Antriebe beschleunigen: Elektrobagger und Wasserstoff-Baumaschinen emittieren keine Partikel und umgehen die aufwändige Abgaswartung. Bis diese Technologien flächendeckend verfügbar sind, bleibt die Partikelmessung der Standard für saubere Diesel-Baustellen.