Emulsionsbitumen macht Bitumen bei niedrigen Temperaturen verarbeitbar, indem es in einem Zweiphasensystem aus Bitumen und Wasser stabilisiert wird. Durch Zugabe eines Emulgators wird Bitumen in feinen Tröpfchen im Wasser dispergiert. Dadurch lässt sich das Material bei moderaten Temperaturen verarbeiten und senkt den Energieaufwand erheblich.

Emulsionsbitumen wird in zahlreichen Baustellenszenarien eingesetzt: bei Prime Coat zur Tränkung des Untergrunds, als Tack Coat zur Verbindung zwischen Asphaltschichten, bei Oberflächenbehandlungen wie Chip Seal und Seal Coat, sowie bei Slurry Seal und Micro-Surfacing. Für temporäre Baustraßen ist die Staubbindung besonders relevant: Durch Aufsprühen einer dünnen Emulsionsschicht auf die Schottertragschicht bildet sich nach dem Brechen der Emulsion ein Bindefilm, der Feinkornanteile fixiert und die Staubentwicklung bei Befahrung deutlich reduziert.

Bitumenemulsionen gelten nach den meisten nationalen Regelwerken nicht als hochgradig wassergefährdend – dennoch sind sie bauchemische Produkte, die unter die Gewässerschutzbestimmungen fallen. In der Schweiz regelt die Gewässerschutzverordnung (GSchV) den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen streng. Betriebe müssen sicherstellen, dass weder durch Leckagen noch durch Abwasser eine Verunreinigung von Oberflächengewässern oder Grundwasser entsteht.

Die sichere Lagerung wassergefährdender Stoffe ist gesetzlich vorgeschrieben. Betriebe, die Emulsionsbitumen lagern, sind verpflichtet: Schutzkonzepte zu erstellen, die den Umgang mit diesen Stoffen regeln; Anlagen so zu betreiben, dass der Schutz der Gewässer gewährleistet ist; Änderungen an Lageranlagen der zuständigen Behörde anzuzeigen; und regelmäßige Prüfungen durch externe Sachverständige auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit durchzuführen.

Für Bauunternehmen bedeutet das konkret: Lagertanks müssen dicht sein, Auffangwannen vorgehalten werden und Abläufe so gestaltet sein, dass im Leckage-Fall kein Material ins Erdreich oder in Gewässer gelangt.