Leitungsschutz bei Baumaschineneinsatz bezeichnet alle Massnahmen, mit denen Baumaschinen beim Arbeiten im Bereich von Stromleitungen Schäden und Personengefährdung vermeiden. In der Schweiz ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) mit der technischen Aufsicht und Kontrolle für elektrische Anlagen im gesamten Land betraut.
Das ESTI ist eine besondere Dienststelle im Auftrag des Bundes. Zu seinen Aufgabenfeldern zählt die Aufsicht über sogenannte Spezialinstallationen – Elektroinstallationen mit besonderem Gefährdungspotenzial. Für Bauunternehmen bedeutet das: Bei Arbeiten im Umfeld von Stark- oder Schwachstromanlagen ist grundsätzlich eine Plangenehmigung erforderlich, wenn solche Anlagen erstellt oder verändert werden sollen.
Das ESTI stellt sämtliche gültigen Weisungen als Downloads zur Verfügung. Es existiert daneben ein separates Archiv mit nicht mehr gültigen Weisungen – ein Hinweis darauf, dass sich die Vorgaben im Zeitverlauf ändern können. Vor Beginn von Arbeiten in Leitungsnähe sollte stets die aktuell gültige Fassung der relevanten Weisung geprüft werden, nicht ein archiviertes Dokument.
Die Meldepflicht für Unfälle und Schäden im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen ist gemäss ESTI-Webseite in der Starkstromverordnung geregelt. Kommt es beim Baumaschineneinsatz zu einer Beschädigung einer Leitung oder zu einem Elektrounfall, besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Stelle.
Aus den verfügbaren Informationen lassen sich folgende Eckpunkte ableiten: Die Zuständigkeit für die technische Aufsicht über elektrische Anlagen liegt beim ESTI. Spezialinstallationen mit besonderem Gefährdungspotenzial unterliegen einer gesonderten Aufsicht durch das Inspektorat. Für das Erstellen oder Ändern von Stark- oder Schwachstromanlagen ist eine Plangenehmigung notwendig. Gültige Weisungen sind von archivierten, nicht mehr gültigen Fassungen zu unterscheiden. Unfälle und Schäden an elektrischen Anlagen unterliegen einer Meldepflicht nach Starkstromverordnung.
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