Jährlich ereignen sich zahlreiche schwere Unfälle, bei denen Erdbaumaschinen beteiligt sind. Viele dieser Unfälle passieren, weil im Umfeld der Maschinen arbeitende Personen vom Maschinenführer nicht rechtzeitig wahrgenommen und an- bzw. überfahren werden. Die Sichtverhältnisse an Erdbaumaschinen konnten in den vergangenen Jahren durch übersichtlichere Konstruktionen verbessert werden – es verbleiben jedoch bei jeder Maschine sogenannte „tote Winkel". Diese Bereiche können vom Fahrerplatz aus nicht eingesehen werden, selbst bei optimaler Sitzposition und Spiegeleinstellung.

Welche Anforderungen stellt die ISO 5006 an das Sichtfeld?

Um derartigen Unfällen entgegenzuwirken, müssen Erdbaumaschinen ab Baujahr 2009 die Sichtfeldanforderungen der ISO 5006:2006 erfüllen. Diese Norm trägt den vollständigen Titel „Erdbaumaschinen – Sichtfeld – Testverfahren und Anforderungskriterien" und definiert, welche Bereiche um die Maschine herum vom Fahrerplatz aus einsehbar sein müssen. Die Norm legt ein standardisiertes Prüfverfahren fest, mit dem Hersteller nachweisen müssen, dass kritische Zonen – insbesondere im direkten Umfeld von Raupenbaggern, Radladern und Muldenkippern – vom Sitz aus sichtbar sind.

Für Sie als Maschinenführer oder Flottenmanager bedeutet das: Neumaschinen ab diesem Baujahr bieten herstellerseitig ein besseres Sichtfeld als ältere Modelle. Konstruktionsmerkmale wie schmalere A-Säulen, größere Scheibenflächen und optimierte Spiegelsysteme tragen dazu bei. Dennoch gibt es physikalisch bedingte Grenzen – speziell im direkten Heckbereich und bei engen Schwenkbewegungen.

Wo liegen die typischen toten Winkel?

Das Unfallgeschehen zeigt ein deutliches Muster: Bei Radladern, Raupen, Muldenkippern bzw. Dumpern und ähnlichen Maschinen werden die meisten Personen bei der Rückwärtsfahrt an- bzw. überfahren. Bei Baggern ist das Unfallgeschehen differenzierter, doch auch hier ereignen sich die meisten schweren und tödlichen Unfälle bei der Rückwärtsfahrt. Statistische Auswertungen durch die BG Bau bestätigen dieses Bild über mehrere Jahre hinweg.

Kritische Bereiche sind vor allem:

  • Direkt hinter der Maschine beim Rückwärtsfahren
  • Seitlich neben dem Oberwagen bei Schwenkbewegungen
  • Im Bereich zwischen Kabine und Ausleger
  • Bei laufendem Motor nach Werkzeugwechsel oder Wartung

Ein typischer Unfallablauf: Ein Baggerfahrer wechselt mit einem Arbeitskollegen die Arbeitsausrüstung des Baggers. Nach dem Wechsel geht der Fahrer in die Fahrerkabine und fährt rückwärts – der Bagger war mit laufendem Motor abgestellt. Der später Verletzte wollte hinter dem Bagger vorbeigehen und wurde angefahren und verletzt. Mit einer Kamera hätte der Maschinenführer den Kollegen rechtzeitig sehen können.

Was leisten Kamera-Monitor-Systeme zur Nachrüstung?

Damit auch Baumaschinen vor dem Baujahr 2009 auf diesen Stand der Technik gebracht werden, hat sich die BG Bau entschlossen, die Nachrüstung von Erdbaumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen zu fördern und finanziell zu unterstützen. Im Rahmen der Informationskampagne „Sehen und gesehen werden" werden Betriebe, Hersteller, Vermieter und andere Beteiligte auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Die Förderung ist auf maximal zwei Kamera-Monitor-Systeme pro Jahr und Unternehmen begrenzt. Die Höhe des Zuschusses wird in Höhe von 25 Prozent der Anschaffungskosten gewährt und beträgt maximal 250 Euro pro Kamera-Monitorsystem.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die nachzurüstende Erdbaumaschine älter als Baujahr 2009 ist – da Erdbaumaschinen ab diesem Baujahr die Sichtfeldanforderungen der ISO 5006:2006 herstellerseits bereits erfüllen müssen – und dass die Firma des Antragstellers Mitglied bei der BG Bau ist. Antragsformulare und Informationsmaterial können über die Website der Kampagne heruntergeladen und bestellt werden.

Ist das Problem bauspezifisch?

Um festzustellen, ob es sich bei den beschriebenen Unfällen um eine bauspezifische Besonderheit handelt, wurden 32 tödliche Unfälle mit Erdbaumaschinen näher überprüft, die sich mit dem Thema „Sichteinschränkungen" bzw. „Tote Winkel" in Verbindung bringen lassen. Hierbei wurde der Zeitraum von Januar 2008 bis September 2010 betrachtet. Von diesen Unfällen ereigneten sich etwa zehn im Zuständigkeitsbereich der BG Bau. Die übrigen 22 Unfälle ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich anderer Berufsgenossenschaften.

Diese Zahlen machen deutlich: Es handelt sich nicht um ein Problem, das in erster Linie auf Baustellen anzutreffen ist. Vielmehr passieren viele Unfälle auf Werksgeländen – zum Beispiel in holzverarbeitenden Betrieben, in Steinbrüchen, in Kieswerken, auf Deponiegeländen, im Land- und Baustoffhandel. In den meisten Fällen ist der Radlader die maßgebende Unfallmaschine.

Was sollten Sie in Ihrem Betrieb beachten?

Wenn Sie einen Fuhrpark mit älteren Erdbaumaschinen betreiben, lohnt sich die Prüfung einer Nachrüstung mit Rückfahrkameras – nicht nur wegen der Förderung, sondern vor allem zur Prävention schwerer Unfälle. Besonders bei Maschinen, die häufig auf engen Baustellen, in Steinbrüchen oder auf Werksgeländen mit Publikumsverkehr eingesetzt werden, schließen Kamera-Monitor-Systeme eine kritische Sichtlücke. Kombinieren Sie technische Maßnahmen mit klaren Verhaltensregeln: Motor aus bei Werkzeugwechsel, Einweiser bei Rangiermanövern, und regelmäßige DGUV-Einweisungen für alle Mitarbeiter, die im Umfeld von Baumaschinen arbeiten.

Weitere Informationen zu Sicherheitsausstattung und Prüfpflichten finden Sie in unseren Artikeln zu Schnellwechselsystemen und Bordnetz-Diagnose bei Baumaschinen.