Baustellen im Kanton Zürich sind für rund 20 Prozent des Feinstaubausstosses verantwortlich und tragen damit wesentlich zur übermässigen Belastung der Bevölkerung bei. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sowie die Baurichtlinie Luft (BauRLL) des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) legen Massnahmen fest, um die Schadstoffemissionen auf Baustellen zu begrenzen. Wichtigste Massnahme ist die Ausrüstung von dieselbetriebenen Baumaschinen mit geprüften Partikelfiltern, die den Ausstoss des krebserregenden Dieselrusses um über 97 Prozent vermindern können.

Welche Anforderungen gelten für Baumaschinen gemäss LRV?

Die Anforderungen an Baumaschinen gemäss LRV sind bei allen Baubewilligungs- und Submissionsverfahren zu beachten. Für den Vollzug und die Kontrollen von Luftreinhaltemassnahmen auf Baustellen sind die anordnenden Behörden verantwortlich. Bei Hochbauvorhaben sind immer die Baubehörden der Gemeinde- und Stadtverwaltungen respektive deren Kontrollorgane zuständig.

Die Baurichtlinie Luft unterscheidet verschiedene Massnahmenstufen – von allgemeinen Nebenbestimmungen für alle Baustellen (Massnahmenstufe A) bis zu verschärften Anforderungen für Grossbaustellen in den Bereichen Hochbau, Strassenbau und Grabungen (Massnahmenstufe B). Auf Baustellen unter kantonaler Bauherrschaft gelten zusätzlich verschärfte Anforderungen an Maschinen und Geräte.

Warum sind Partikelfilter Pflicht?

Dieselbetriebene Baumaschinen stossen ohne Nachrüstung erhebliche Mengen an Feinstaub und Dieselruss aus. Diese Partikel sind als krebserregend eingestuft und belasten die Atemluft auf und um Baustellen. Die Ausrüstung mit geprüften Partikelfiltern reduziert den Ausstoss um über 97 Prozent. Das BAFU führt eine Partikelfilterliste, in der geprüfte Systeme aufgeführt sind. Nur Filter aus dieser Liste erfüllen die Anforderungen der LRV.

Die Filterpflicht gilt für Raupenbagger, Radlader, Dumper, Kompaktbagger und andere dieselbetriebene Maschinen und Geräte auf Baustellen. Die Kontrolle der Partikelfiltersysteme erfolgt durch die zuständigen Behörden während der Bauphase. Eine Anleitung zur Kontrolle von Partikelfiltersystemen steht Gemeinden zur Verfügung.

Wie werden die Massnahmen kontrolliert?

Die Vollzugsunterlagen zur BauRLL für Gemeinden enthalten Infoblätter zur Luftbelastung auf Baustellen, zum Vollzug durch die Gemeinden sowie zur Einteilung der Gemeinden in städtisch/Agglomeration und ländlich. Diese Einteilung bestimmt, welche Massnahmenstufe auf welcher Baustelle zur Anwendung kommt.

Für Baubewilligungsverfahren existieren Standardformulierungen, die in die Bewilligungsunterlagen integriert werden. Baustellen-Kontrollen umfassen die Prüfung der Partikelfilter, die Abgaswartung und die Kontrolle von Maschinen und Geräten. Das Dokument „Abgaswartung und Kontrolle von Maschinen und Geräten auf Baustellen" regelt das Vorgehen.

Was ist bei Bauabfällen zu beachten?

Das Verbrennen von Bauabfällen ist grundsätzlich verboten. Bauabfälle sind in Bauabfallanlagen zu behandeln und soweit möglich der Wiederverwertung zuzuführen. Diese Regelung soll zusätzliche Luftschadstoff-Emissionen durch unkontrollierte Verbrennungsvorgänge verhindern.

Weiterführende Informationen und Unterlagen

Das BAFU und die kantonalen Umweltämter stellen umfangreiche Merkblätter, Vollzugshilfen und technische Unterlagen zur Verfügung. Dazu zählen:

  • Baurichtlinie Luft: Richtlinie über betriebliche und technische Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoff-Emissionen von Baustellen (BAFU, 2016)
  • Partikelfilterliste des Bundesamtes für Umwelt
  • Infoblätter zur Luftbelastung auf Baustellen und zum Vollzug durch die Gemeinden
  • Merkblätter zu dieselbetriebenen Maschinen und Geräten auf Baustellen
  • Vollzugsunterlagen Baustellen-Kontrolle für Gemeinden
  • Marktstudie und Potenzialabschätzung „Elektrifizierte Non-Road-Maschinen"

Die Entwicklung der Elektrifizierung der Baustelle wird in Marktstudien und Potenzialabschätzungen begleitet. Elektrifizierte Non-Road-Maschinen bieten künftig eine Alternative zu dieselbetriebenen Geräten und reduzieren die Schadstoffbelastung auf Baustellen dauerhaft.

Informationen zur Nachrüstung von Baumaschinen mit Partikelfiltern, Kosten-Nutzen-Betrachtungen und weitere rechtliche Grundlagen finden sich in den Umweltmaterialien des BAFU sowie auf den Websites der kantonalen Umweltämter.