Stufe V bezeichnet die aktuell strengsten Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren in nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, kurz NRMM (Non Road Mobile Machinery). Die Verordnung (EU) 2016/1628 legt Emissionsgrenzwerte und Typgenehmigungsverfahren für Motoren fest, die in solche Maschinen eingebaut sind oder eingebaut werden sollen. Die Regelung gilt in der Europäischen Union einschließlich ihrer Gebiete in äußerster Randlage, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz. Sie ist die Grundlage für nationale Anforderungen im Vereinigten Königreich und in der Türkei.
Der Begriff NRMM umfasst jede mobile Maschine, transportable Ausrüstung oder jedes Fahrzeug mit oder ohne Aufbau oder Räder, die nicht für den Transport von Personen oder Gütern auf Straßen bestimmt sind – einschließlich Maschinen, die auf dem Fahrgestell von Fahrzeugen installiert sind, die für den Transport von Personen oder Gütern auf Straßen bestimmt sind. Zu den betroffenen Gattungen zählen Baumaschinen, Industrie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenpflege, Hobby, Schiffe, Schiene und Militär.
Die Verordnung (EU) 2016/1628 ist eine Inverkehrbringungs-Vorschrift. Das heißt: Neue Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotor müssen die Anforderungen der Verordnung erfüllen, damit nur noch Motoren in Verkehr gebracht werden dürfen, welche die Stufe V erfüllen.
Ein zentrales Element der Stufe V ist der Partikelanzahl-Grenzwert. Infolgedessen sind Maschinen und Geräte mit einer Leistung ab 19 kW bis 560 kW ab Werk mit einem Partikelfilter ausgerüstet.
Um zu gewährleisten, dass die Maschinen ordentlich gewartet werden und somit auch während des Betriebs keine übermäßigen Emissionen verursachen, muss eine Abgaswartung durchgeführt werden. Die periodische Abgaswartung umfasst unter anderem die Partikelanzahl-Messung, die sowohl bei fabrikneuen Maschinen als auch im laufenden Betrieb durchgeführt wird.
Die Verordnung (EU) 2016/1628 ist eine Inverkehrbringungs-Vorschrift und gilt daher grundsätzlich nur für neue Maschinen. In einzelnen nationalen Regelungen können jedoch zusätzliche Nachrüstpflichten für Bestandsmaschinen greifen.
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